Verkehrsrecht



Wir beraten und vertreten Sie sowohl auf dem Gebiet des Verkehrszivilrechts als auch in verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten.

 

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Rahmen des Verkehrszivilrechts liegt in der Beratung und Vertretung von Unfallbeteiligten und Versicherungsunternehmen im Rahmen der Durchsetzung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigterweise durch Dritte erhobener Ansprüche.


 

Im Rahmen unserer gerichtlichen Tätigkeit steht die konsequente Geltendmachung Ihrer Ansprüche sowie die Abwehr der gegen Sie erhobenen Ansprüche für uns an erster Stelle.


 

Auch auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts stehen wir Ihnen in sämtlichen Bußgeldangelegenheiten und Strafverfahren als Berater und Verteidiger zur Verfügung.

 



Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: 
Schadensersatzforderung • Geschwindigkeitsverstöße • Abstandsdelikte • Rotlichtverstöße • Fahrzeug-Betriebserlaubnis • Alkoholfahrt • Unfallflucht • Gefährdung des Straßenverkehrs • Nötigung • Fahrerlaubnis 


VERKEHRSRECHT NEWS
VERKEHRSRECHT NEWS
OLG Oldenburg zum Fahren unter Cannabis-Einfluss: Angehobener THC-Grenzwert bewahrt Autofahrer vor Fahrverbot (Do, 12 Sep 2024)
Die seit neustem geltenden, liberaleren Regeln zum Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr wirken: Ein Mann, der noch nach alter Regelung zu einer Geldbuße und dreimonatigem Fahrverbot verurteilt war, wurde in zweiter Instanz freigesprochen.  
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OVG Rheinland-Pfalz zu Verhüllungsverbot: Kein Niqab am Steuer (Fri, 23 Aug 2024)
Eine Frau will mit Niqab Auto fahren dürfen, doch ihr Antrag wird abgelehnt. Zu Recht, so das OVG Rheinland-Pfalz, zu groß sei die Gefahr einer Sichtbehinderung. Das OVG NRW hatte kürzlich ebenso argumentiert, aber anders entschieden.
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VG Berlin kassiert Fahrtenbuchauflage ein: Behörde war zu faul zum Googeln (Mon, 05 Aug 2024)
Wie viel Aufwand muss eine Behörde betreiben, um zu ermitteln, wer geblitzt worden ist? Eine einfache Google-Suche muss jedenfalls drin sein, meint das VG Berlin – und kassiert eine Fahrtenbuchauflage ein.
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ADVOHANSE  

Rechtsanwalt Dipl. Jur.

Michał Jędrzejewski       
          

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