Verkehrsrecht



Wir beraten und vertreten Sie sowohl auf dem Gebiet des Verkehrszivilrechts als auch in verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten.

 

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Rahmen des Verkehrszivilrechts liegt in der Beratung und Vertretung von Unfallbeteiligten und Versicherungsunternehmen im Rahmen der Durchsetzung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigterweise durch Dritte erhobener Ansprüche.


 

Im Rahmen unserer gerichtlichen Tätigkeit steht die konsequente Geltendmachung Ihrer Ansprüche sowie die Abwehr der gegen Sie erhobenen Ansprüche für uns an erster Stelle.


 

Auch auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts stehen wir Ihnen in sämtlichen Bußgeldangelegenheiten und Strafverfahren als Berater und Verteidiger zur Verfügung.

 



Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: 
Schadensersatzforderung • Geschwindigkeitsverstöße • Abstandsdelikte • Rotlichtverstöße • Fahrzeug-Betriebserlaubnis • Alkoholfahrt • Unfallflucht • Gefährdung des Straßenverkehrs • Nötigung • Fahrerlaubnis 


VERKEHRSRECHT NEWS
VERKEHRSRECHT NEWS
Niqab am Steuer erneut Streitgegenstand: Vollverschleierung im Visier der Verkehrsüberwachung (Di, 14 Jan 2025)
Ist eine Gesichtsverschleierung beim Autofahren für muslimische Frauen ausnahmsweise zulässig? Darüber muss nun das VG Berlin entscheiden. Andere Verwaltungsgerichte haben bislang Ausnahmen abgelehnt, aber nicht jedes Argument akzeptiert.
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OVG Nordrhein-Westfalen: Behörden dürfen das Radfahren nicht verbieten (Fri, 06 Dec 2024)
Kann man Verkehrssündern, die keine Fahrerlaubnis fürs Auto haben, stattdessen verbieten, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrrad oder E-Scooter zu fahren? Nein, hat das OVG NRW entschieden. Dafür gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage.
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Nach StVO-Novelle: Mobilitätswende hängt vom Mut der Behörden ab (Fri, 11 Oct 2024)
Nun ist sie in Kraft: die neue StVO. Mehr Nachhaltigkeit in der Verkehrsplanung soll sie bringen, mehr Radwege, Zebrastreifen und Tempo 30. Wegen rechtlicher Unklarheiten kommt es aber weiter auch auf die Risikofreude der Behörden an.
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ADVOHANSE  

Rechtsanwalt Dipl. Jur.

Michał Jędrzejewski       
          

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