Strafrecht

Nemo tenetur se ipsum acusare - Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten 

Das Strafrecht dient der Verfolgung von Taten, welche gegen die unterschiedlichen Rechtsgüter (zum Beispiel: der Körper, das Leben, das Eigentum, die Ehre, die freie Willensbildung von anderen Personen) begangen werden.

Nach einem Ermittlungsverfahren, in welchem von der Polizei Beweise für die Straftat gesucht werden, schließt sich häufig ein Strafverfahren an, in welchem von den Richtern geklärt wird, welche Strafe verhängt werden soll. Bei nicht schwerwiegenden Straftaten kann auch ein Strafbefehl erlassen werden.

Wir vertreten Ihre Interessen in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. 


STRAFRECHT NEWS
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BVerfG zum Fall Klaus Bräunig: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach über 50 Jahren Haft (Fr, 31 Mär 2023)
Nach Jahrzehnten in Haft macht das BVerfG dem verurteilten Mörder Klaus Bräunig Hoffnung, doch noch auf freien Fuß zu kommen. Karlsruhe gibt eine klare Linie vor, wann der Rest einer lebenslangen Freiheitsstrafen ausgesetzt werden sollte.
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Ex-US-Präsident auf der Anklagebank: Wofür wird Trump angeklagt? (Fri, 31 Mar 2023)
Gegen Donald Trump wurde am Donnerstag in New York Anklage erhoben. Worum geht es in diesem Verfahren? Und welche nächsten Schritte stehen Trump in dem Verfahren nun bevor? Antworten von Benedikt Gremminger.
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Verfassungsbeschwerden am BVerfG nach EuGH-Urteil unzulässig: Alles gesagt in Sachen Vorratsdatenspeicherung? (Thu, 30 Mar 2023)
Das BVerfG hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht zur Entscheidung angenommen. Der EuGH hat dieses Vorgehen vergangenes Jahr für unionsrechtswidrig erklärt. Dem hat das BVerfG nichts hinzuzufügen.
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Michał Jędrzejewski       
          

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