Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit den Rechtsverhältnissen in einer Ehe, der Familie und in der Verwandtschaft befasst.

 

Das Familienrecht bezieht sich insbesondere auf Belange von Menschen, die aufgrund von Verlöbnis, Lebenspartnerschaft oder auch Ehe eine Verbindung eingegangen sind.

Die Regelungen im Bereich des Familienrechts sind komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Aus diesem Grunde ist die vom Gesetz vorgeschriebene Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung geboten. Der Anwaltszwang in Ehe- und Folgesachen dient somit vor allem dem Schutz der Parteien. Langwierige Verfahren und hohe Kosten lassen sich mit anwaltlicher Hilfe auch durch einvernehmliche Regelungen über das eheliche Güterrecht, Wohnung, Hausrat, Unterhalt und das elterliche Sorgerecht vermeiden. 

 

Das Familienrecht umfasst im Wesentlichen Regelungen zu:

 

  • Trennung
  • Trennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Elternunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Scheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinn 

FAMILIENRECHT NEWS
FAMILIENRECHT NEWS
BVerfG verhandelt Vaterschaftsanfechtung: Ein Kind, drei Eltern? (Di, 26 Sep 2023)
Ein leiblicher Vater kämpft um sein Recht, auch als rechtlicher Vater anerkannt zu werden. Ob das BVerfG seiner Verfassungsbeschwerde stattgeben wird, ist offen. Nicht ausgeschlossen, dass der Erste Senat den ganz großen Wurf wagt.
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Verhandlung vor dem BVerfG: Stärkt Karlsruhe die Rechte leiblicher Väter? (Mon, 25 Sep 2023)
Ein leiblicher Vater rügt per Verfassungsbeschwerde, dass ihm trotz aller Bemühungen die rechtliche Elternschaft zu seinem kleinen Sohn verwehrt wird. Ob die aktuelle Rechtslage ihn in seinen Grundrechten verletzt, muss das BVerfG klären.
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BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an: Familienwechsel zu "besseren" Pflegeeltern dient dem Kindeswohl (Thu, 07 Sep 2023)
Können neue Pflegeeltern besser auf die Bedürfnisse eines Kindes eingehen als die bisherigen, kann der Familienwechsel im Sinne des Kindeswohls angeordnet werden. Eine Verletzung des Familiengrundrechts sieht das BVerfG darin nicht.
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