Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit den Rechtsverhältnissen in einer Ehe, der Familie und in der Verwandtschaft befasst.
Das Familienrecht bezieht sich insbesondere auf Belange von Menschen, die aufgrund von Verlöbnis, Lebenspartnerschaft oder auch Ehe eine Verbindung eingegangen sind.
Die Regelungen im Bereich des Familienrechts sind komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Aus diesem Grunde ist die vom Gesetz vorgeschriebene Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung geboten. Der Anwaltszwang in Ehe- und Folgesachen dient somit vor allem dem Schutz der Parteien. Langwierige Verfahren und hohe Kosten lassen sich mit anwaltlicher Hilfe auch durch einvernehmliche Regelungen über das eheliche Güterrecht, Wohnung, Hausrat, Unterhalt und das elterliche Sorgerecht vermeiden.
Das Familienrecht umfasst im Wesentlichen Regelungen zu: