Verkehrsrecht



Wir beraten und vertreten Sie sowohl auf dem Gebiet des Verkehrszivilrechts als auch in verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten.

 

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Rahmen des Verkehrszivilrechts liegt in der Beratung und Vertretung von Unfallbeteiligten und Versicherungsunternehmen im Rahmen der Durchsetzung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigterweise durch Dritte erhobener Ansprüche.


 

Im Rahmen unserer gerichtlichen Tätigkeit steht die konsequente Geltendmachung Ihrer Ansprüche sowie die Abwehr der gegen Sie erhobenen Ansprüche für uns an erster Stelle.


 

Auch auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts stehen wir Ihnen in sämtlichen Bußgeldangelegenheiten und Strafverfahren als Berater und Verteidiger zur Verfügung.

 



Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: 
Schadensersatzforderung • Geschwindigkeitsverstöße • Abstandsdelikte • Rotlichtverstöße • Fahrzeug-Betriebserlaubnis • Alkoholfahrt • Unfallflucht • Gefährdung des Straßenverkehrs • Nötigung • Fahrerlaubnis 


VERKEHRSRECHT NEWS
VERKEHRSRECHT NEWS
LG Köln zum Verkehrsunfall im EU-Ausland: Zwei Deutsche crashen in Österreich (Mi, 03 Sep 2025)
Ein Deutscher fährt einer anderen Deutschen ins Auto, der Unfall ereignet sich in Österreich. Welches Recht gilt? Das und wie viele Schulterblicke beim Linksabbiegen bei den EU-Nachbarn nötig sind, klärte jetzt das LG Köln.
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OVG Saarlouis zur Trunkenheitsfahrt: Behörde darf das Mofafahren verbieten (Thu, 05 Jun 2025)
Um ein Mofa zu fahren, braucht man keine Fahrerlaubnis. Trotzdem darf eine Behörde das Mofafahren unter Umständen untersagen, hat das OVG Saarlouis entschieden. Doch wann genau? Eine spannende Frage, bei der sich die Obergerichte uneins sind.
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OLG legt BGH Rechtsfrage vor: Müssen Rohmessdaten von Blitzern gespeichert werden? (Mon, 05 May 2025)
Verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn Blitzer keine Rohmessdaten speichern, mit denen Betroffene Bußgeldbescheide angreifen könnten? Ein OLG will entgegen der gängigen Rechtsprechung entscheiden. Nun ist der BGH gefragt.
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ADVOHANSE  

Rechtsanwalt Dipl. Jur.

Michał Jędrzejewski       
          

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