Strafrecht

Nemo tenetur se ipsum acusare - Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten 

Das Strafrecht dient der Verfolgung von Taten, welche gegen die unterschiedlichen Rechtsgüter (zum Beispiel: der Körper, das Leben, das Eigentum, die Ehre, die freie Willensbildung von anderen Personen) begangen werden.

Nach einem Ermittlungsverfahren, in welchem von der Polizei Beweise für die Straftat gesucht werden, schließt sich häufig ein Strafverfahren an, in welchem von den Richtern geklärt wird, welche Strafe verhängt werden soll. Bei nicht schwerwiegenden Straftaten kann auch ein Strafbefehl erlassen werden.

Wir vertreten Ihre Interessen in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. 


STRAFRECHT NEWS
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In parallelem Verfahren zum 'Fall Maddie': LG Braunschweig spricht Christian B. frei (Di, 08 Okt 2024)
Nach acht Monaten Prozess ist Christian B. vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen. Beendet ist seine Zeit im Gefängnis damit aber nicht. Was die Ermittlungen im Fall Maddie gegen ihn ergeben, bleibt auch unklar.
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Zentralrat der Juden stellt Lagebild vor: Jüdisches Leben in Deutschland weiter bedroht (Mon, 07 Oct 2024)
Zum Jahrestag des Hamas-Massakers stellt der Zentralrat der Juden ein Lagebild mit dem Titel "Auswirkungen des Krieges in Israel auf die jüdischen Gemeinden in Deutschland" vor. Die Einschätzungen sind besorgniserregend.
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Polizei-Zugriff auf Handydaten: EuGH gegen pauschale Beschränkung auf schwere Kriminalität (Fri, 04 Oct 2024)
Moderne Handys enthalten Unmengen an Daten, darunter auch Intimstes. Sollte ein Zugriff der Ermittlungsbehörden auf die Daten daher nur bei schwerer Kriminalität möglich sein? Der EuGH kam zu ähnlichen Ergebnissen wie jüngst der 74. DJT.
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Michał Jędrzejewski       
          

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