Strafrecht

Nemo tenetur se ipsum acusare - Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten 

Das Strafrecht dient der Verfolgung von Taten, welche gegen die unterschiedlichen Rechtsgüter (zum Beispiel: der Körper, das Leben, das Eigentum, die Ehre, die freie Willensbildung von anderen Personen) begangen werden.

Nach einem Ermittlungsverfahren, in welchem von der Polizei Beweise für die Straftat gesucht werden, schließt sich häufig ein Strafverfahren an, in welchem von den Richtern geklärt wird, welche Strafe verhängt werden soll. Bei nicht schwerwiegenden Straftaten kann auch ein Strafbefehl erlassen werden.

Ich vertrete Ihre Interessen in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. 


STRAFRECHT NEWS
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Bundesrat spricht sich für Strafverschärfung aus: Ist die Rechtslage bei K.O.-Tropfen zu lasch? (Fr, 21 Mär 2025)
Wer einer anderen Person heimlich K.O.-Tropfen verabreicht, um sie sexuell auszunutzen oder zu berauben, wird nach Auffassung der Länder derzeit nicht angemessen bestraft. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher zum Handeln auf.
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Unübersichtliche Lage in der Türkei: Aussichtsreicher Erdogan-Herausforderer festgenommen (Wed, 19 Mar 2025)
Ekrem Imamoglu ist Bürgermeister von Istanbul und gilt als aussichtsreicher Herausforderer des türkischen Präsidenten Erdogan bei der nächsten Wahl. Nun ist er festgenommen worden, die Stadt teils gesperrt und es gilt ein Nachrichtenverbot.
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BGH zu Linksextremistin: Lina E. war keine Rädelsführerin (Wed, 19 Mar 2025)
Revision vor dem BGH: Ist die Haftstrafe gegen Lina E., die als Teil einer Gruppe Anhängern der rechten Szene aufgelauert und diese angegriffen hat, zu gering ausgefallen? Nein, die Vorinstanz habe keine Rechtsfehler gemacht, so Karlsruhe.
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Michał Jędrzejewski       
          

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