Strafrecht

Nemo tenetur se ipsum acusare - Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten 

Das Strafrecht dient der Verfolgung von Taten, welche gegen die unterschiedlichen Rechtsgüter (zum Beispiel: der Körper, das Leben, das Eigentum, die Ehre, die freie Willensbildung von anderen Personen) begangen werden.

Nach einem Ermittlungsverfahren, in welchem von der Polizei Beweise für die Straftat gesucht werden, schließt sich häufig ein Strafverfahren an, in welchem von den Richtern geklärt wird, welche Strafe verhängt werden soll. Bei nicht schwerwiegenden Straftaten kann auch ein Strafbefehl erlassen werden.

Ich vertrete Ihre Interessen in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. 


STRAFRECHT NEWS
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Rundfunkbeitrag / Wehrpflicht / Fall Stalzer: Jeder, der ARD und ZDF zu einseitig findet, kann jetzt klagen – mit Erfolg? (Sa, 18 Okt 2025)
Gerichte müssen nun prüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausgewogen berichtet – ist der Rundfunkbeitrag in Gefahr? Ist ein Losverfahren für den Wehrdienst Willkür? Dies und mehr in Folge 44 des LTO-Podcasts Die Rechtslage.
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Nord-Stream-Anschlag: Polen lehnt Auslieferung eines verdächtigen Ukrainers ab (Fri, 17 Oct 2025)
Seit Ende September sitzt einer der Verdächtigen der Nord-Stream-Anschläge in Polen in Untersuchungshaft. Zum Prozess in Deutschland kommt es aber vorerst nicht. Ein polnisches Gericht lehnte seine Auslieferung ab.
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Kritik an Gewaltschutzgesetz des BMJV: Bundesrat fordert Deeskalationshaft für Fußfessel-Verweigerer (Fri, 17 Oct 2025)
Auf Initiative von NRW hat der Bundesrat am Freitag ein Gesetz für einen effektiveren Gewaltschutz auf den Weg gebracht. Ein Entwurf von Bundesjustizministerin Hubig sei nicht hinreichend konsequent. Das BMJV weist den Vorwurf zurück.
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Michał Jędrzejewski       
          

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