Strafrecht

Nemo tenetur se ipsum acusare - Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten 

Das Strafrecht dient der Verfolgung von Taten, welche gegen die unterschiedlichen Rechtsgüter (zum Beispiel: der Körper, das Leben, das Eigentum, die Ehre, die freie Willensbildung von anderen Personen) begangen werden.

Nach einem Ermittlungsverfahren, in welchem von der Polizei Beweise für die Straftat gesucht werden, schließt sich häufig ein Strafverfahren an, in welchem von den Richtern geklärt wird, welche Strafe verhängt werden soll. Bei nicht schwerwiegenden Straftaten kann auch ein Strafbefehl erlassen werden.

Wir vertreten Ihre Interessen in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. 


STRAFRECHT NEWS
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OLG Stuttgart verhandelt Umsturzpläne der Prinz Reuß-Gruppe: "Kein Schauprozess in der Turnhalle" (Fr, 19 Apr 2024)
Das gab es noch nie: Gleich drei Oberlandesgerichte verhandeln parallel über eine bisher unbekannte Terrororganisation. Den Start macht am 29. April das Oberlandesgericht Stuttgart.
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Mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin: JVA lockert Haftbedingungen für Daniela Klette (Fri, 19 Apr 2024)
Im Februar wurde die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Klette festgenommen. In der U-Haft galten für sie bislang strenge Regeln: Unter anderem Videoüberwachung in der Zelle und Isolationshaft. Das hat sich nun geändert.
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Prozessauftakt im Strafverfahren gegen Björn Höcke: Höcke fährt "Anwaltskarussell" (Thu, 18 Apr 2024)
Björn Höcke soll bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung eine verbotene SA-Parole verwendet haben. Der Prozess begann mit einem neuen Anwalt, zahlreichen Anträgen, Unterbrechungen und Diskussionen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
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Michał Jędrzejewski       
          

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