Wir vertreten Ihre Rechte als Arbeitnehmer außergerichtlich sowie vor Gericht und zwar bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geltende Recht. Es soll unter Berücksichtigung der Freiheitsrechte des Einzelnen die rechtsgeschäftliche Ordnung des Arbeitslebens sozialverträglich gestalten.
Zu unterscheiden sind das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Verhältnisse zwischen Betriebsrat, Gewerkschaft, Arbeitgeber und Arbeitgeberverbänden.
Wir beraten und vertreten insbesondere bei: