Strafrecht

Nemo tenetur se ipsum acusare - Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten 

Das Strafrecht dient der Verfolgung von Taten, welche gegen die unterschiedlichen Rechtsgüter (zum Beispiel: der Körper, das Leben, das Eigentum, die Ehre, die freie Willensbildung von anderen Personen) begangen werden.

Nach einem Ermittlungsverfahren, in welchem von der Polizei Beweise für die Straftat gesucht werden, schließt sich häufig ein Strafverfahren an, in welchem von den Richtern geklärt wird, welche Strafe verhängt werden soll. Bei nicht schwerwiegenden Straftaten kann auch ein Strafbefehl erlassen werden.

Wir vertreten Ihre Interessen in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. 


STRAFRECHT NEWS
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Strafbarkeit nach § 261 StGB: Cannabis-Konsumenten droht Verfolgung wegen Geldwäsche (Mo, 29 Apr 2024)
Mit der "Legalisierung" zum 1. April wollte der Gesetzgeber auch den Erwerb bestimmter Mengen Cannabis auf dem Schwarzmarkt straffrei stellen. Übersehen hat er dabei den Geldwäscheparagrafen im Strafgesetzbuch, erläutert Mohamad El-Ghazi.
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Recht auf Schwangerschaftsabbruch?: Gefährliche Relativierung der Menschenwürde (Sun, 28 Apr 2024)
Die Kommission der Ampelregierung hat einen Bericht zur weitgehenden Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt. Patrick Heinemann sieht darin gefährliche Relativierungen von Lebens- und Menschenwürdeschutz.
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Bundesrat: Länder üben massive Kritik an geplanten Regeln für V-Leute (Fri, 26 Apr 2024)
Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz von V-Personen in seiner jetzigen Fassung für nicht zustimmungsfähig. In ihrer Stellungnahme übt die Länderkammer weitreichende Kritik.
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Michał Jędrzejewski       
          

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